{"id":80,"date":"2012-05-08T20:19:21","date_gmt":"2012-05-08T20:19:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.psg-dynamo-brandenburg.de\/?page_id=80"},"modified":"2012-05-08T20:19:21","modified_gmt":"2012-05-08T20:19:21","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.psg-dynamo-brandenburg.de\/?page_id=80","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>                                                                                                         Brandenburg, den 15.12.2010<br \/>\nS A T Z U N G<\/p>\n<p>der Polizeisportgemeinschaft<br \/>\n&#8222;Dynamo&#8220; Brandenburg-Mitte e. V.<\/p>\n<p>\u00a7  1<\/p>\n<p>Name, Stellung und Funktion<\/p>\n<p>Die Polizeisportgemeinschaft &#8222;Dynamo&#8220; Brandenburg-Mitte e. V. (im folgenden PSG genannt) ist die freiwillige Vereinigung aller B\u00fcrger, die ihren Sport in einem Polizeisportverein durchf\u00fchren m\u00f6chten. Die PSG bekennt sich zum Grundsatz des Amateursportes. Sie ist eine von Parteien unabh\u00e4ngige, souver\u00e4ne Sportgemeinschaft und arbeitet mit anderen Sportgemeinschaften sowie mit gesellschaftlichen, staatlichen und kommerziellen Organisationen und Institutionen der Kommune zusammen. Sie ist offen f\u00fcr alle B\u00fcrger, egal welcher Nationalit\u00e4t, Minderheit, Konfession und Rasse.<\/p>\n<p>Die PSG vertritt die Interessen ihrer Mitglieder beim Stadtsportbund und Stadtsportbundausschuss, bei der Polizei-Sport-Vereinigung e. V., Landessportbund Brandenburg e. V. und den einzelnen Fachverb\u00e4nden der ihr angeschlossenen Sportarten. Sie ist Mitglied im Landessportbund Brandenburg e. V. und den einzelnen Sportverb\u00e4nden.<\/p>\n<p>Die Grundlage f\u00fcr die sportliche T\u00e4tigkeit in der PSG bildet die Sportordnung der einzelnen Sportverb\u00e4nde. Die PSG verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der gesetzlichen Grundlagen. Die PSG ist selbstlos t\u00e4tig. sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist jeweils das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>Die PSG soll ins Vereinsregister des Amtsgerichts Brandenburg eingetragen und die Satzung von dort best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7  2<\/p>\n<p>Ziele und Aufgaben der PSG<\/p>\n<p>Die PSG setzt sich die Ziele, durch aktive Verbreitung des Sports, insbesondere durch Schaffung eines breiten sportlichen Freizeitangebotes und Durchf\u00fchrung eines Trainings- und Wettkampfbetriebes, zur Gesunderhaltung und zur Leistungsf\u00e4higkeit den am Vereinssport teilnehmenden Personen beizutragen.<br \/>\nDen Polizeibediensteten und -beamten eine sportliche Heimstatt zu geben, damit sie sich bestens auf ihre dienstlichen Aufgaben vorbereiten k\u00f6nnen.<br \/>\nDar\u00fcber hinaus ist Zweck des Vereins, durch sportliche T\u00e4tigkeit einen sinnvollen Ausgleich zur Berufsarbeit anzubieten. Sie tr\u00e4gt durch die Bildung und Erziehung ihrer Mitglieder mit dazu bei, die hohen Ideale des Humanismus, der V\u00f6lkerfreundschaft und der gegenseitigen Achtung durchzusetzen. Die PSG pflegt und f\u00f6rdert die olympische Idee.<\/p>\n<p>Sie verwirklicht ihre Aufgaben durch die<br \/>\n&#8211; Entwicklung, F\u00f6rderung und Propagierung des Polizeisportes in der Stadt Brandenburg an der Havel und im Kreis Potsdam-Mittelmark.<\/p>\n<p>&#8211; umfassende F\u00f6rderung des Sporttreibens der Kinder und Jugendlichen sowie die systematische Entwicklung sportlicher Talente (Regelt die PSG Jugendordnung),<\/p>\n<p>&#8211; Organisierung vielf\u00e4ltiger Wettkampfm\u00f6glichkeiten auf unterschiedlichen Ebenen w\u00e4hrend des ganzen Jahres und Sicherung eines durchg\u00e4ngigen Meisterschaftssystems innerhalb der PSG (Wettkampf- und Sportpl\u00e4ne der Abteilungen),<\/p>\n<p>&#8211; Festlegung und Durchsetzung verbindlicher Finanzregelungen f\u00fcr die PSG (Regelt die Finanz- und Geb\u00fchrenordnung der PSG),<\/p>\n<p>&#8211; Aus- und Weiterbildung von Trainern, \u00dcbungsleitern, Kampfrichtern und Funktion\u00e4ren der PSG  und Sicherung eines regelm\u00e4\u00dfigen Erfahrungsaustausches in unterschiedlichen Leitungsebenen.<\/p>\n<p>Die PSG anerkennt die Sportordnung des Landessportbundes Brandenburg e. V. und der einzelnen Landesverb\u00e4nde.<\/p>\n<p>\u00a7  3<\/p>\n<p>Mitgliedschaft in der PSG<\/p>\n<p>(1) Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Mitglied in der PSG kann jeder interessierte B\u00fcrger werden, wenn er<\/p>\n<p>a) die Satzung der PSG, die Satzung des Landessportbundes Brandenburg e.V. und die Satzung<br \/>\n    der einzelnen Sportverb\u00e4nde anerkennt,<br \/>\nb) eine Abteilung oder allgemeinen Sportgruppe der PSG beitritt,<br \/>\nc) seine Aufnahmegeb\u00fchr (Finanzordnung) entrichtet,<br \/>\nd) regelm\u00e4\u00dfig seinen Mitgliedsbeitrag entrichtet,<br \/>\ne) \u00fcber die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand der jeweiligen Abteilung in Absprache mit dem<br \/>\n    PSG &#8211; Vorstand.<br \/>\nBei Kinder unter 14 Jahre ist auf dem Antrag die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.<br \/>\nB\u00fcrger oder Kollektive k\u00f6nnen auf der Grundlage einer Vereinbarung &#8222;F\u00f6rdernde Mitglieder&#8220; der PSG oder einer Abteilung werden, wenn sie durch erh\u00f6hte Zuwendungen die T\u00e4tigkeit der PSG ideell, finanziell oder materiell unterst\u00fctzen. Verdienstvolle Mitglieder k\u00f6nnen Ehrenmitglieder des Vorstandes oder der Abteilungsleitungen werden. Die Zuerkennung der Ehrenmitgliedschaft ist zu begr\u00fcnden, demokratisch zu entscheiden und in w\u00fcrdiger Form vorzunehmen. Ehrenmitglieder k\u00f6nnen mit beratender Stimme an den Versammlungen und Sitzungen teilnehmen und von der jeweiligen Leitung andere Rechte zugesprochen bekommen.<\/p>\n<p>Die Ehrenmitgliedschaft erlischt<br \/>\n\t&#8211; durch Austritt<br \/>\n\t&#8211; durch Ausschluss<br \/>\n\t&#8211; im Todesfall.<br \/>\n(2) Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch<br \/>\n\t&#8211; Austrittserkl\u00e4rung des Mitgliedes<br \/>\n\t&#8211; K\u00fcndigung der Mitgliedschaft<br \/>\n\t&#8211; sofortiger Ausschluss oder<br \/>\n\t&#8211; durch Tod.<\/p>\n<p>Mitgliedern, die ihrer Beitrag- und Umlagepflicht nicht nachkommen und mit Zahlungen von mehr als einem halben Jahr im R\u00fcckstand sind, kann nach vorangegangener Zahlungsaufforderung von den Abteilungsvorst\u00e4nden die Mitgliedschaft gek\u00fcndigt werden. Sie verlieren hierdurch ihre Mitgliedsrechte. Die Verpflichtung zur Zahlung des r\u00fcckst\u00e4ndigen Beitrages bleibt bestehen. Der Vorstand ist bei K\u00fcndigung zu benachrichtigen.<br \/>\nBei K\u00fcndigung durch den Sportler vor Vertragsende gilt eine K\u00fcndigungsfrist von 3 Monaten.<br \/>\nErhebliche Verst\u00f6\u00dfe gegen Mitgliedspflichten k\u00f6nnen auf Antrag der Sektionsvorst\u00e4nde mit dem sofortigen Ausschluss aus dem Verein geahndet werden. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anh\u00f6rung der Parteien. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele der PSG zu f\u00f6rdern, die Satzung zu beachten sowie die von der Delegiertenkonferenz und von den Jahresversammlungen jeweils festgelegten Beitr\u00e4ge und Umlagen fristgerecht zu leisten. Unstimmigkeiten \u00fcber Rechte und Pflichten der Mitglieder werden im Vorstand nach Anh\u00f6rung des Betroffenen er\u00f6rtert und mit einfacher Mehrheit abschlie\u00dfend und verbindlich entschieden.<\/p>\n<p>(3) Mitgliederwechsel<\/p>\n<p>Ein ausscheidendes Mitglied der PSG hat keinen Anspruch gegen\u00fcber der PSG oder einzelner Mitglieder auf Auseinandersetzungen, Abfindung oder R\u00fcckzahlung geleisteter Beitr\u00e4ge oder Umlagen. Ein Ausscheiden im laufenden Gesch\u00e4ftsjahr l\u00e4sst die Pflicht auf Beitragszahlung f\u00fcr diesen Zeitraum unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(4) H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p>Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge richtet sich nach Finanz- und Geb\u00fchrenordnung der PSG. Ver\u00e4nderungen der Beitragskriterien sind durch die Mitgliederversammlung der Abteilungen festzulegen und vom PSG -Vorstand zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>\u00a7   4<\/p>\n<p>Organisationsaufbau der PSG<\/p>\n<p>(1) Die Abteilung<\/p>\n<p>Die Basisorganisation der PSG ist die Abteilung und das h\u00f6chste Organ der Abteilung ist die Abteilungsdelegiertenkonferenz (\u00fcber 100 Mitglieder) bzw. Mitgliederversammlung (unter 100 Mitglieder). Auf der Wahlversammlung alle 2 Jahre nehmen die Mitglieder der Abteilung den Rechenschaftsbericht der Abteilungsleitung entgegen, beschlie\u00dfen die n\u00e4chsten Aufgaben und w\u00e4hlen den Abteilungsleiter, die neue Abteilungsleitung sowie die Delegierten f\u00fcr die PSG -Delegiertenkonferenz. <\/p>\n<p>(2) Leitungen der Abteilungen<\/p>\n<p>Die Leitungen der Abteilungen werden von den Abteilungen f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Die Abteilungen verkehren unmittelbar mit den Fachverb\u00e4nden, denen sie angeschlossen sind. Leitungssitzungen werden nach Bedarf und auf Antrag der Leitungsmitglieder einberufen. Die Abteilungen k\u00f6nnen Rechtsgesch\u00e4fte t\u00e4tigen und Vertr\u00e4ge abschlie\u00dfen. Sofern bei diesen Gesch\u00e4ften oder Vertr\u00e4gen die Liquidit\u00e4tsgrenze der Abteilung \u00fcberschritten ist, bedarf es der vorherigen Gegenzeichnung durch das Pr\u00e4sidium. Die Abteilungen sind verpflichtet, den Vorstand von sportlichen Veranstaltungen, die \u00fcber den Rahmen der Abteilung hinausgehen, zu unterrichten. Dieses gilt auch f\u00fcr die Teilnahme von Abteilungsangeh\u00f6rigen an Wettk\u00e4mpfen au\u00dferhalb des Landes bzw. an internationalen Veranstaltungen und Meisterschaften.<\/p>\n<p>(3) Delegiertenwahl bzw. Delegiertenkonferenz<\/p>\n<p>Das h\u00f6chste Organ der PSG ist die PSG &#8211; Delegiertenkonferenz und findet j\u00e4hrlich statt. Die Delegiertenkonferenz nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden entgegen und beschlie\u00dft die neuen Aufgaben. Der Vorstand ist der Delegiertenkonferenz rechenschaftspflichtig. Eine au\u00dferordentliche Delegiertenkonferenz kann von den Abteilungen einberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn  45 % der Mitglieder diese au\u00dferordentliche Delegiertenkonferenz verlangen.<br \/>\nDer Vorstand beruft die Delegiertenkonferenz ein. Die Einladungen zur Delegiertenkonferenz m\u00fcssen mindestens 14 Tage vor dem Termin in schriftlicher Form bei den Delegierten sein. Auf je 30 Mitglieder der Abteilung entf\u00e4llt ein Delegierter. Bleiben in einer Abteilung mindestens 10 Mitglieder \u00fcbrig, kann ein weiterer Delegierter in die Delegiertenkonferenz entsandt werden.<br \/>\nDie Mitglieder der Delegiertenwahlkonferenz haben eine Stimme. Die Vertretung abwesender Mitglieder ist unzul\u00e4ssig. Die Delegiertenwahlkonferenz ist einmal alle 4 Jahre einzuberufen, in der Zeit dazwischen leitet der Vorstand die PSG. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufende Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig.<br \/>\nMit einfacher Mehrheit der erschienenden Mitglieder w\u00e4hlt die Delegiertenwahlkonferenz den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand, den<br \/>\n                                               \t&#8211; Vorsitzenden<br \/>\n\t\t\t\t\t&#8211; 1. Stellvertreter<br \/>\n                                                         &#8211; 2. Stellvertreter<br \/>\n\t\t\t\t\t&#8211; Schatzmeister<br \/>\n\t\t\t\t\t&#8211; 1.Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (Bereich alle Abteilungen)<br \/>\n                                                          &#8211; 2.Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (Bereich Abt. Judo)<br \/>\nIm Sinne des \u00a7 26 BGB sind jeweils zwei gemeinsam vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand unterschriftsberechtigt und vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich gegen\u00fcber Dritter.<\/p>\n<p>&#8211; den erweiterten Vorstand\t\t&#8211; Frauenwart<br \/>\n\t\t\t\t\t&#8211; Jugendwart<br \/>\n                                                          &#8211; Sponsorenwart<br \/>\n                                                          &#8211; 2 Kassenpr\u00fcfer<br \/>\nZum erweiterten Vorstand geh\u00f6ren noch die gew\u00e4hlten Abteilungsleiter .<br \/>\nDar\u00fcber hinaus ist die Delegiertenwahlkonferenz zust\u00e4ndig f\u00fcr<\/p>\n<p>\t1. die Entlassung des Vorstandes,<br \/>\n\t2. Beschluss und \u00c4nderung der Satzung,<br \/>\n\t3. die Aufl\u00f6sung des PSG.<\/p>\n<p>Die Delegiertenkonferenz beschlie\u00dft weiterhin \u00fcber finanzaufwendige Ma\u00dfnahmen der PSG. Sofern sie durch Umlagen finanziert werden m\u00fcssen, hat der Vorstand die zu erwartenden Kosten auf den entsprechenden Umlagebetrag darzulegen.<\/p>\n<p>Die Abwahl einzelner Mitglieder des Vorstandes bedarf ebenso, wie Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder. Die Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder der Delegiertenkonferenz.<\/p>\n<p>Die Tagesordnung f\u00fcr die Delegiertenkonferenz muss mindestens enthalten:<\/p>\n<p>\ta) Berichterstattung der Mitglieder des Vorstandes<br \/>\n\tb) Berichterstattung der Abteilungsleiter<br \/>\n\tc) Berichterstattung der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n\td) Vorlage und Beschluss des Haushaltsplanes f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n\te) Festlegung des Jahresgrundbeitrages<br \/>\n\tf) Verschiedenes.<\/p>\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Delegiertenkonferenz ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden zu unterschreiben und von einem anderen Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen ist.<\/p>\n<p>\u00a7   5<\/p>\n<p>Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p>Die Kassenpr\u00fcfer haben im Laufe des Gesch\u00e4ftsjahres die Finanzwirtschaft des Vereins anhand des Haushaltsplanes sowie der Unterlagen zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>\u00a7   6<\/p>\n<p>Finanzierungsgrunds\u00e4tze der PSG<\/p>\n<p>Die Finanz- und Geb\u00fchrenordnung regelt in der PSG alle Ausgaben und Einnahmen. Die PSG finanziert sich durch Beitr\u00e4ge der Abteilungen aus:<br \/>\n\t&#8211; Einnahmen aus Veranstaltungen,<br \/>\n\t&#8211; Publikationen<br \/>\n\t&#8211; Dienstleistungen der PSG<br \/>\n\t&#8211; Einnahmen aus kommerziellen Veranstaltungen<br \/>\n\t&#8211; Staatliche und gesellschaftliche Zuwendungen,<br \/>\n\t&#8211; Einnahmen von F\u00f6rderern und Sponsoren,<br \/>\n\t&#8211; Zusch\u00fcsse der Kommune.<br \/>\nMittel der PSG d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen, beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>\u00a7   7<\/p>\n<p>Haftung<\/p>\n<p>Sollte ein Mitglied oder Organ, das rechtsgesch\u00e4ftlich im Rahmen seiner Vertretungsmacht oder sonst zul\u00e4ssigerweise satzungsgem\u00e4\u00df gehandelt hat, von einem Dritten als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden, so ist die Inanspruchnahme durch Finanzmittel des Vereins auszugleichen.<br \/>\nDer Verein haftet seinen Mitgliedern gegen\u00fcber nicht f\u00fcr Diebst\u00e4hle auf den Sportanlagen oder in den R\u00e4umen des Vereins. Durch den Mitgliedsbeitrag beim LSB Brandenburg sind die Mitglieder des Vereins unfallversichert (mit den Konditionen des LSB\/Versicherungsvertrages).<\/p>\n<p>\u00a7   8<\/p>\n<p>Rechtsstellung der PSG<\/p>\n<p>Die PSG ist juristische Person, Sitz und Rechtsort ist:\t<\/p>\n<p>PSG &#8222;Dynamo&#8220; Brandenburg-Mitte e.V.<br \/>\n   Sportb\u00fcro Neuendorfer Sand 39<br \/>\n14770 Brandenburg a.d.H.<\/p>\n<p>\u00a7   9<\/p>\n<p>\u00c4nderung der Satzung<\/p>\n<p>\u00c4nderung der Satzung der PSG k\u00f6nnen nur durch Beschluss der PSG &#8211; Delegiertenwahlkonferenz mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen.<\/p>\n<p>\u00a7   10<\/p>\n<p>Aufl\u00f6sung<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung der PSG kann nur von der PSG &#8211; Delegiertenkonferenz beschlossen werden. Zur Aufl\u00f6sung ist eine Mehrheit von Zweidritteln der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer erforderlich.<\/p>\n<p>Die Beschlussfassung erfolgt in geheimer Abstimmung. \u00dcber die Verwendung des verbleibenden Verm\u00f6gens nach Abgeltung aller Verbindlichkeiten entscheidet die PSG &#8211; Delegiertenkonferenz. Die w\u00e4hlt zur Realisierung der Aufl\u00f6sung mindestens 3 Vorstandsmitglieder in die damit beauftragte Kommission.<br \/>\nDie Verm\u00f6gensverwendung bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke wird folgend geregelt :<br \/>\n Das Verm\u00f6gen soll dem Brandenburgischen  Judo &#8211; Verband  e.V.  zufallen und es soll ausschlie\u00dflich und unmittelbar zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken verwendet  werden. <\/p>\n<p>Die Satzung wurde auf der Delegiertenwahlkonferenz am 08.12.2010 best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Die Satzung tritt mit der Best\u00e4tigung durch das Kreisgericht Brandenburg in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Brandenburg, den 15.12.2010 S A T Z U N G der Polizeisportgemeinschaft &#8222;Dynamo&#8220; Brandenburg-Mitte e. V. \u00a7 1 Name, Stellung und Funktion Die Polizeisportgemeinschaft &#8222;Dynamo&#8220; Brandenburg-Mitte e. V. 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