Satzung

Brandenburg, den 15.12.2010
S A T Z U N G

der Polizeisportgemeinschaft
„Dynamo“ Brandenburg-Mitte e. V.

§ 1

Name, Stellung und Funktion

Die Polizeisportgemeinschaft „Dynamo“ Brandenburg-Mitte e. V. (im folgenden PSG genannt) ist die freiwillige Vereinigung aller Bürger, die ihren Sport in einem Polizeisportverein durchführen möchten. Die PSG bekennt sich zum Grundsatz des Amateursportes. Sie ist eine von Parteien unabhängige, souveräne Sportgemeinschaft und arbeitet mit anderen Sportgemeinschaften sowie mit gesellschaftlichen, staatlichen und kommerziellen Organisationen und Institutionen der Kommune zusammen. Sie ist offen für alle Bürger, egal welcher Nationalität, Minderheit, Konfession und Rasse.

Die PSG vertritt die Interessen ihrer Mitglieder beim Stadtsportbund und Stadtsportbundausschuss, bei der Polizei-Sport-Vereinigung e. V., Landessportbund Brandenburg e. V. und den einzelnen Fachverbänden der ihr angeschlossenen Sportarten. Sie ist Mitglied im Landessportbund Brandenburg e. V. und den einzelnen Sportverbänden.

Die Grundlage für die sportliche Tätigkeit in der PSG bildet die Sportordnung der einzelnen Sportverbände. Die PSG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der gesetzlichen Grundlagen. Die PSG ist selbstlos tätig. sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Das Geschäftsjahr ist jeweils das Kalenderjahr.

Die PSG soll ins Vereinsregister des Amtsgerichts Brandenburg eingetragen und die Satzung von dort bestätigt werden.

§ 2

Ziele und Aufgaben der PSG

Die PSG setzt sich die Ziele, durch aktive Verbreitung des Sports, insbesondere durch Schaffung eines breiten sportlichen Freizeitangebotes und Durchführung eines Trainings- und Wettkampfbetriebes, zur Gesunderhaltung und zur Leistungsfähigkeit den am Vereinssport teilnehmenden Personen beizutragen.
Den Polizeibediensteten und -beamten eine sportliche Heimstatt zu geben, damit sie sich bestens auf ihre dienstlichen Aufgaben vorbereiten können.
Darüber hinaus ist Zweck des Vereins, durch sportliche Tätigkeit einen sinnvollen Ausgleich zur Berufsarbeit anzubieten. Sie trägt durch die Bildung und Erziehung ihrer Mitglieder mit dazu bei, die hohen Ideale des Humanismus, der Völkerfreundschaft und der gegenseitigen Achtung durchzusetzen. Die PSG pflegt und fördert die olympische Idee.

Sie verwirklicht ihre Aufgaben durch die
– Entwicklung, Förderung und Propagierung des Polizeisportes in der Stadt Brandenburg an der Havel und im Kreis Potsdam-Mittelmark.

– umfassende Förderung des Sporttreibens der Kinder und Jugendlichen sowie die systematische Entwicklung sportlicher Talente (Regelt die PSG Jugendordnung),

– Organisierung vielfältiger Wettkampfmöglichkeiten auf unterschiedlichen Ebenen während des ganzen Jahres und Sicherung eines durchgängigen Meisterschaftssystems innerhalb der PSG (Wettkampf- und Sportpläne der Abteilungen),

– Festlegung und Durchsetzung verbindlicher Finanzregelungen für die PSG (Regelt die Finanz- und Gebührenordnung der PSG),

– Aus- und Weiterbildung von Trainern, Übungsleitern, Kampfrichtern und Funktionären der PSG und Sicherung eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches in unterschiedlichen Leitungsebenen.

Die PSG anerkennt die Sportordnung des Landessportbundes Brandenburg e. V. und der einzelnen Landesverbände.

§ 3

Mitgliedschaft in der PSG

(1) Mitgliedschaft

Mitglied in der PSG kann jeder interessierte Bürger werden, wenn er

a) die Satzung der PSG, die Satzung des Landessportbundes Brandenburg e.V. und die Satzung
der einzelnen Sportverbände anerkennt,
b) eine Abteilung oder allgemeinen Sportgruppe der PSG beitritt,
c) seine Aufnahmegebühr (Finanzordnung) entrichtet,
d) regelmäßig seinen Mitgliedsbeitrag entrichtet,
e) über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand der jeweiligen Abteilung in Absprache mit dem
PSG – Vorstand.
Bei Kinder unter 14 Jahre ist auf dem Antrag die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bürger oder Kollektive können auf der Grundlage einer Vereinbarung „Fördernde Mitglieder“ der PSG oder einer Abteilung werden, wenn sie durch erhöhte Zuwendungen die Tätigkeit der PSG ideell, finanziell oder materiell unterstützen. Verdienstvolle Mitglieder können Ehrenmitglieder des Vorstandes oder der Abteilungsleitungen werden. Die Zuerkennung der Ehrenmitgliedschaft ist zu begründen, demokratisch zu entscheiden und in würdiger Form vorzunehmen. Ehrenmitglieder können mit beratender Stimme an den Versammlungen und Sitzungen teilnehmen und von der jeweiligen Leitung andere Rechte zugesprochen bekommen.

Die Ehrenmitgliedschaft erlischt
– durch Austritt
– durch Ausschluss
– im Todesfall.
(2) Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch
– Austrittserklärung des Mitgliedes
– Kündigung der Mitgliedschaft
– sofortiger Ausschluss oder
– durch Tod.

Mitgliedern, die ihrer Beitrag- und Umlagepflicht nicht nachkommen und mit Zahlungen von mehr als einem halben Jahr im Rückstand sind, kann nach vorangegangener Zahlungsaufforderung von den Abteilungsvorständen die Mitgliedschaft gekündigt werden. Sie verlieren hierdurch ihre Mitgliedsrechte. Die Verpflichtung zur Zahlung des rückständigen Beitrages bleibt bestehen. Der Vorstand ist bei Kündigung zu benachrichtigen.
Bei Kündigung durch den Sportler vor Vertragsende gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Erhebliche Verstöße gegen Mitgliedspflichten können auf Antrag der Sektionsvorstände mit dem sofortigen Ausschluss aus dem Verein geahndet werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung der Parteien. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele der PSG zu fördern, die Satzung zu beachten sowie die von der Delegiertenkonferenz und von den Jahresversammlungen jeweils festgelegten Beiträge und Umlagen fristgerecht zu leisten. Unstimmigkeiten über Rechte und Pflichten der Mitglieder werden im Vorstand nach Anhörung des Betroffenen erörtert und mit einfacher Mehrheit abschließend und verbindlich entschieden.

(3) Mitgliederwechsel

Ein ausscheidendes Mitglied der PSG hat keinen Anspruch gegenüber der PSG oder einzelner Mitglieder auf Auseinandersetzungen, Abfindung oder Rückzahlung geleisteter Beiträge oder Umlagen. Ein Ausscheiden im laufenden Geschäftsjahr lässt die Pflicht auf Beitragszahlung für diesen Zeitraum unberührt.

(4) Höhe der Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach Finanz- und Gebührenordnung der PSG. Veränderungen der Beitragskriterien sind durch die Mitgliederversammlung der Abteilungen festzulegen und vom PSG -Vorstand zu bestätigen.

§ 4

Organisationsaufbau der PSG

(1) Die Abteilung

Die Basisorganisation der PSG ist die Abteilung und das höchste Organ der Abteilung ist die Abteilungsdelegiertenkonferenz (über 100 Mitglieder) bzw. Mitgliederversammlung (unter 100 Mitglieder). Auf der Wahlversammlung alle 2 Jahre nehmen die Mitglieder der Abteilung den Rechenschaftsbericht der Abteilungsleitung entgegen, beschließen die nächsten Aufgaben und wählen den Abteilungsleiter, die neue Abteilungsleitung sowie die Delegierten für die PSG -Delegiertenkonferenz.

(2) Leitungen der Abteilungen

Die Leitungen der Abteilungen werden von den Abteilungen für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Abteilungen verkehren unmittelbar mit den Fachverbänden, denen sie angeschlossen sind. Leitungssitzungen werden nach Bedarf und auf Antrag der Leitungsmitglieder einberufen. Die Abteilungen können Rechtsgeschäfte tätigen und Verträge abschließen. Sofern bei diesen Geschäften oder Verträgen die Liquiditätsgrenze der Abteilung überschritten ist, bedarf es der vorherigen Gegenzeichnung durch das Präsidium. Die Abteilungen sind verpflichtet, den Vorstand von sportlichen Veranstaltungen, die über den Rahmen der Abteilung hinausgehen, zu unterrichten. Dieses gilt auch für die Teilnahme von Abteilungsangehörigen an Wettkämpfen außerhalb des Landes bzw. an internationalen Veranstaltungen und Meisterschaften.

(3) Delegiertenwahl bzw. Delegiertenkonferenz

Das höchste Organ der PSG ist die PSG – Delegiertenkonferenz und findet jährlich statt. Die Delegiertenkonferenz nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden entgegen und beschließt die neuen Aufgaben. Der Vorstand ist der Delegiertenkonferenz rechenschaftspflichtig. Eine außerordentliche Delegiertenkonferenz kann von den Abteilungen einberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn 45 % der Mitglieder diese außerordentliche Delegiertenkonferenz verlangen.
Der Vorstand beruft die Delegiertenkonferenz ein. Die Einladungen zur Delegiertenkonferenz müssen mindestens 14 Tage vor dem Termin in schriftlicher Form bei den Delegierten sein. Auf je 30 Mitglieder der Abteilung entfällt ein Delegierter. Bleiben in einer Abteilung mindestens 10 Mitglieder übrig, kann ein weiterer Delegierter in die Delegiertenkonferenz entsandt werden.
Die Mitglieder der Delegiertenwahlkonferenz haben eine Stimme. Die Vertretung abwesender Mitglieder ist unzulässig. Die Delegiertenwahlkonferenz ist einmal alle 4 Jahre einzuberufen, in der Zeit dazwischen leitet der Vorstand die PSG. Jede ordnungsgemäß einberufende Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
Mit einfacher Mehrheit der erschienenden Mitglieder wählt die Delegiertenwahlkonferenz den geschäftsführenden Vorstand, den
– Vorsitzenden
– 1. Stellvertreter
– 2. Stellvertreter
– Schatzmeister
– 1.Geschäftsführer (Bereich alle Abteilungen)
– 2.Geschäftsführer (Bereich Abt. Judo)
Im Sinne des § 26 BGB sind jeweils zwei gemeinsam vom geschäftsführenden Vorstand unterschriftsberechtigt und vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gegenüber Dritter.

– den erweiterten Vorstand – Frauenwart
– Jugendwart
– Sponsorenwart
– 2 Kassenprüfer
Zum erweiterten Vorstand gehören noch die gewählten Abteilungsleiter .
Darüber hinaus ist die Delegiertenwahlkonferenz zuständig für

1. die Entlassung des Vorstandes,
2. Beschluss und Änderung der Satzung,
3. die Auflösung des PSG.

Die Delegiertenkonferenz beschließt weiterhin über finanzaufwendige Maßnahmen der PSG. Sofern sie durch Umlagen finanziert werden müssen, hat der Vorstand die zu erwartenden Kosten auf den entsprechenden Umlagebetrag darzulegen.

Die Abwahl einzelner Mitglieder des Vorstandes bedarf ebenso, wie Beschlüsse über Satzungsänderungen, einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder. Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder der Delegiertenkonferenz.

Die Tagesordnung für die Delegiertenkonferenz muss mindestens enthalten:

a) Berichterstattung der Mitglieder des Vorstandes
b) Berichterstattung der Abteilungsleiter
c) Berichterstattung der Kassenprüfer
d) Vorlage und Beschluss des Haushaltsplanes für das laufende Geschäftsjahr
e) Festlegung des Jahresgrundbeitrages
f) Verschiedenes.

Über die Beschlüsse der Delegiertenkonferenz ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden zu unterschreiben und von einem anderen Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen ist.

§ 5

Kassenprüfer

Die Kassenprüfer haben im Laufe des Geschäftsjahres die Finanzwirtschaft des Vereins anhand des Haushaltsplanes sowie der Unterlagen zu prüfen.

§ 6

Finanzierungsgrundsätze der PSG

Die Finanz- und Gebührenordnung regelt in der PSG alle Ausgaben und Einnahmen. Die PSG finanziert sich durch Beiträge der Abteilungen aus:
– Einnahmen aus Veranstaltungen,
– Publikationen
– Dienstleistungen der PSG
– Einnahmen aus kommerziellen Veranstaltungen
– Staatliche und gesellschaftliche Zuwendungen,
– Einnahmen von Förderern und Sponsoren,
– Zuschüsse der Kommune.
Mittel der PSG dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§ 7

Haftung

Sollte ein Mitglied oder Organ, das rechtsgeschäftlich im Rahmen seiner Vertretungsmacht oder sonst zulässigerweise satzungsgemäß gehandelt hat, von einem Dritten als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden, so ist die Inanspruchnahme durch Finanzmittel des Vereins auszugleichen.
Der Verein haftet seinen Mitgliedern gegenüber nicht für Diebstähle auf den Sportanlagen oder in den Räumen des Vereins. Durch den Mitgliedsbeitrag beim LSB Brandenburg sind die Mitglieder des Vereins unfallversichert (mit den Konditionen des LSB/Versicherungsvertrages).

§ 8

Rechtsstellung der PSG

Die PSG ist juristische Person, Sitz und Rechtsort ist:

PSG „Dynamo“ Brandenburg-Mitte e.V.
Sportbüro Neuendorfer Sand 39
14770 Brandenburg a.d.H.

§ 9

Änderung der Satzung

Änderung der Satzung der PSG können nur durch Beschluss der PSG – Delegiertenwahlkonferenz mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen.

§ 10

Auflösung

Die Auflösung der PSG kann nur von der PSG – Delegiertenkonferenz beschlossen werden. Zur Auflösung ist eine Mehrheit von Zweidritteln der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer erforderlich.

Die Beschlussfassung erfolgt in geheimer Abstimmung. Über die Verwendung des verbleibenden Vermögens nach Abgeltung aller Verbindlichkeiten entscheidet die PSG – Delegiertenkonferenz. Die wählt zur Realisierung der Auflösung mindestens 3 Vorstandsmitglieder in die damit beauftragte Kommission.
Die Vermögensverwendung bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird folgend geregelt :
Das Vermögen soll dem Brandenburgischen Judo – Verband e.V. zufallen und es soll ausschließlich und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden.

Die Satzung wurde auf der Delegiertenwahlkonferenz am 08.12.2010 bestätigt.

Die Satzung tritt mit der Bestätigung durch das Kreisgericht Brandenburg in Kraft.

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