Finanzordnung

Brandenburg, den 16.12.2001
Finanzordnung
der Polizeisportgemeinschaft
„Dynamo“ Brandenburg-Mitte e. V.

§ 1

Vereinskasse und Vereinskonto

Die Polizeisportgemeinschaft „Dynamo“ Brandenburg-Mitte e. V. (im folgenden PSG genannt) führt zur Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben eine selbstständige Kasse und Konto, welches/ welche dem gewählten Schatzmeister untersteht.

Jede Abteilung führt ein eigenes Konto und eine Kasse unter Leitung des Abteilungsschatzmeisters und rechnet diese halbjährlich beim PSG – Schatzmeister , der die Oberaufsicht über die Konten hat, ab. Zum Jahresende werden alle Papiere und Abrechnungen dem PSG – Schatzmeister übergeben, damit dieser den Jahresabschluss fertigen kann.

§ 2

Geschäftsjahr der PSG

Das Geschäftsjahr der PSG ist immer das Kalenderjahr.

§ 3

Haushaltsplan der PSG

Der PSG – Schatzmeister legt im letzten Quartal des Geschäftsjahres dem Vorstand einen Haushaltsvorschlag zur Genehmigung vor.
Der Haushaltsplan regelt Einnahmen und Ausgaben der PSG. In ihm werden das Vermögen und die Verpflichtungen der PSG aufgenommen.
Die Ausgaben müssen mit den Einnahmen in Einklang stehen.
§ 4

Jahresrechnung der PSG

Der PSG – Schatzmeister hat jährlichem 1.Quartal die Jahresrechnung vorzulegen, aus der die Einnahmen und Ausgaben der PSG, die Vermögensverhältnisse und die Gesamtfinanzlage hervorgeht. Der Vorstand bestätigt die Jahresrechnung.
Der PSG – Schatzmeister legt den Jahresabschluss einem Buchprüfer vor und arbeitet eng mit dem Finanzamt zusammen.

§ 5

Einnahmen

Die zur Durchführung der Aufgaben erforderlichen Finanzen werden durch folgende Einnahmen gedeckt
– Die PSG finanziert sich durch Beiträge aus den Abteilungen
– Einnahmen aus Veranstaltungen,
– Publikationen
– Dienstleistungen der PSG
– Einnahmen aus kommerziellen Veranstaltungen
– Staatliche und gesellschaftliche Zuwendungen,
– Einnahmen von Förderern und Sponsoren,
– Zuschüsse der Kommune.
– Zuschüsse des LSB
– Zuschüsse aus Sportverbände
– Aufnahmegebühren
Jedes Mitglied ist verpflichtet , seinen Beitrag zu entrichten.

Jede Abteilung legt ihre Mitgliedsbeiträge selbstständig in ihrer Hauptversammlung fest, und legt diesen dann dem PSG – Vorstand vor. Es ist darauf zu achten das soziale Problemfälle gesondert geregelt werden.
Bei Bootsmieten und Standmieten sind umkostendeckend festzulegen.
Die festgelegten Beitrags und Mietlisten werden dann dieser Finanzordnung beigelegt.

– Beiträge bleiben in den Abteilungen zur Abdeckung ihrer Unkosten.
– 0,50 € pro Mitglied geht an die zentrale Vereinskasse zur Abdeckung von Versicherungen usw.
– Den „Prokopf“-Mitgliedsbeitrag an den Landessportbund trägt die Abteilung und zahlt diese bis
01.03. Des Jahres auf das Vereinskonto
– Zuschüsse vom Landessportbund und von den Fachverbänden werden über den Vorstand beantragt
und werden Zweckgebunden für den Antragsgrund ausgegeben.
– Alle Sponsoren- oder Förderergelder gehen über die Hauptkasse und werden dann für die
Fördermaßnahme weitergeleitet. Der Schatzmeister oder Geschäftsführer stellen darauf die
Spendenbescheinigung aus.
– Die Aufnahmegebühren 5,00 € bis 14 Jahre ; 10,00 € ab 14 Jahre davon gehen jeweils 1,00 € an die
Hauptkasse für Verwaltungsgebühren und der Restbetrag bleibt in den Abteilungen.
– Alle Einnahmen aus Veranstaltungen, aus Dienstleistungen der Abteilungen und der PSG für
Andere . Einnahmen aus kommerziellen Vereinbarungen und Maßnahmen sowie
Sponsoren / fördernden Mitgliedern müssen wie alle anderen Einnahmen ordnungsgemäß verwaltet
Und nachgewiesen werden. (Kantine bei Turnieren, Startgelder, Getränkekassen, Vermietung /Ver-
Pachtung , Materialverkauf, Reuegelder usw.)

§ 6

Ausgabengrundsätze der PSG

Mittel der PSG dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§ 7

Ausgaben

Die Ausgaben der PSG bestehen aus Versicherungsprämien, aus Mieten, Pachten und ähnlichen Lei-
Stunden. Kosten für Sitzungen und Tagungen, Inventarbeschaffung, Sportförderung , Lehrgänge,
Schulungskurse, Startgelder und Kautionen, Aufwandsentschädigungen und allgemeine Geschäftskosten.

§ 8

Vergütungen

Als Vergütungen für die Tagungen und Sitzungen sind folgende Höchstsätze festgelegt
5 – 10 Stunden 15,00 € , darüber 25,00 €
Fahrkosten 0,20 € pro km , je weitere Person 0,02 € darauf
Quartierkosten im Einzelzimmer sollten nicht 30,00 € überschreiten
Kampfrichterkosten – Kleidergeld/Vergütung – 10,00 € pro Tag sollte nicht überschritten werden.

§ 9

Kassenprüfung

Die gewählten Kassenprüfer der PSG sind verpflichtet, mindestens zweimal jährlich unvermutete Kassenprüfungen vorzunehmen und das Ergebnis mit dem Kassenprüfungsprotokoll dem PSG – Vorstand vorzulegen.

§ 10

Abwicklung des Geldverkehres

Die Abteilungen und die PSG unterhalten Bankkonten bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam zum Abwickeln des bargeldlosen Geldverkehrs.
PSG -. Vorstandsmitglieder können bei Maßnahmen der PSG Bargeld auszahlen , wenn hierdurch nachweislich der Organisationsaufwand reduziert wird und Kosten für Überweisungen eingespart werden.
Die Konten der Abteilungen liegen in der Verantwortung und Aufsicht des PSG – Vorstandes und des PSG – Schatzmeisters (Rechtspersonen) und diese können auch in deren Verantwortung geschlossen/
gesperrt werden

§ 11

Inkrafttreten

Die Finanzordnung der PSG Dynamo Brandenburg tritt ab 01.01.2002 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.